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Ablauf und Kosten

Im ersten Schritt vereinbaren wir eine Sprechstunde zum Kennenlernen. Dabei geht es darum, die vorliegende Problematik in kurzer Zeit zu erfassen, um Ihnen eine Einschätzung geben zu können. 

 

  • Handelt es sich hier bereits um eine psychische Erkrankung (Verdachtsdiagnose) oder handelt es sich bei dem Verhalten um eine Normvariante? 

  • Welche Schritte müssen/können eingeleitet werden? (ausführliche Diagnostik, ärztliche Abklärung etc.)

  • Erstes Handwerkszeug, um das System zu entlasten und erste Veränderungen zu generieren.

  • Eventuell ein zweiter Termin, um zu überprüfen, ob erste Interventionen hilfreich sind und wie sich die Situation entwickelt.

 

In einer Sprechstunde erhalten Sie demnach eine erste professionelle Einschätzung verbunden mit einer Empfehlung, die ich ausspreche.

Sie entscheiden daraufhin für sich und Ihr Kind über das weitere Vorgehen.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die in der Regel von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen anerkannt wird. 

 

Als Privatpraxis kann ich leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, sodass eine Kostenübernahme durch Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht möglich ist. Sie können jedoch jederzeit eine psychotherapeutische Behandlung als SelbstzahlerIn (s.u.) in Anspruch nehmen.

Privatversichert

Die Kosten für die Psychotherapie werden in der Regel, abhängig von den Tarifbedingungen, entweder vollständig oder anteilig von den privaten Krankenversicherungen übernommen.

Bitte überprüfen Sie vor Beginn der Therapie die spezifischen Bedingungen Ihrer Krankenversicherung. Gerne unterstütze ich Sie bei den erforderlichen Formalitäten.

Auch Beihilfeversicherte haben Anspruch auf Kostenübernahme einer Psychotherapie in einer Privatpraxis.

Die Kosten für eine erste Sprechstunde werden von den privaten Krankenkassen im Normalfall immer übernommen. 

Selbstzahler

Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen als SelbstzahlerIn ist immer möglich.

Auch hier vereinbaren wir einen ersten Sprechstundentermin, um Ihren Bedarf zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hier entscheiden Sie ganz individuell - unabhängig von Krankenkassenvorgaben - wie häufig Sie kommen möchten. 

KJP Neuhausen

Dr. Elisabeth Hobmair | Telefon: 0163 1900040 | praxis@kjp-neuhausen.de

Nymphenburger Str. 118

80636 München

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